Langzeitarbeitslose mit hohen Lohnkostenzuschüssen einstellen
Erfolgreicher Start bei der Umsetzung des neuen „Teilhabechancengesetzes“
Die Maximalförderung von 100 Prozent ist ein enormer Anreiz für Arbeitgeber, einen Langzeitarbeitslosen einzustellen, der in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Leistungen des Jobcenters Frankfurt am Main bezogen hat. Für die Dauer von zwei Jahren gilt dieser hohe Fördersatz, in den folgenden drei Jahren sinkt er jeweils um 10 Prozent.
Für die Einstellung von Jobcenterkundinnen und -kunden mit einer geringeren, aber mindestens zweijährigen Arbeitslosigkeit können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse von 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Beschäftigungsjahr erhalten. Zusätzlich werden die pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge (ohne Arbeitslosenversicherung) erstattet. Die rechtliche Basis für diese Förderung nach § 16i bzw. § 16e SGB II ist das „Teilhabechancengesetz“. Es ist zum Jahresbeginn 2019 in Kraft getreten.
Das Jobcenter Frankfurt am Main hat in den zurückliegenden Wochen die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes organisiert. Geschäftsführerin Claudia Czernohorsky-Grüneberg kann feststellen: „Der Start des Teilhabechancengesetzes in Frankfurt war erfolgreich!“ Tatsächlich bewilligt wurden bisher bereits 20 Förderanträge nach dem Teilhabechancengesetz und mehr als weitere zwanzig Anträge sind in Bearbeitung.
Siedlungshelfer
und Besucherservice im Palmengarten
Zu den Arbeitgebern, die neue Mitarbeiter auf der Grundlage des
Teilhabechancengesetzes bereits eingestellt haben, zählt BIWAG-Geschäftsführer Franz
Frey – ein langjähriger Partner des Jobcenters, für das er die erfolgreichen Projekte
„Siedlungshelfer“, „Fahrgast-Begleitservice“ und „Besucherservice im
Palmengarten“ realisiert hat. Die fortlaufende Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
hat ihm die frühe Beteiligung am Förderprogramm erleichtert.
Donald Federspiel, der zuständige Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service, kannte
aus den bisherigen Projekten die Anforderungen der BIWAG an Mitarbeiter, die im
Besucherservice bzw. bei den Siedlungshelfern eingesetzt werden. Vorwiegend
handwerkliche Fertigkeiten werden bei den „Siedlungshelfern“ gebraucht, die
ihren Dienst bei der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft ABG leisten.
Freundlich auf Menschen zugehen zu können, ist eine Voraussetzung für den
Einsatz im „Besucherservice“ des Palmengartens. Beide BIWAG-Teams haben jetzt
Verstärkung bekommen: Eine neue Kraft im Besucherservice des Palmengartens wird
nach § 16e SGB II gefördert, bei den Siedlungshelfern konnte die BIWAG zwei neu
Mitarbeiter mit derselben Förderung einstellen.
Franz Frey betrachtet das Teilhabechancengesetz als ein Instrument, das der
Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Rechnung trägt: Verfestigte
Langzeitarbeitslosigkeit ist nach seiner Erfahrung oft in „multiplen
Vermittlungshemmnissen“ begründet. Die hohe Förderung in Verbindung mit einem
Stabilisierungscoaching erleichtert nach seiner Überzeugung die Heranführung von
arbeitsmarktfernen Bewerbern an die Bedingungen und Anforderungen der
Arbeitswelt. Insbesondere die lange Förderdauer und den Wegfall der Nachbeschäftigungspflicht
bewertet er als einen Vorteil gegenüber früheren Instrumenten.


ffmtipptopp
Der
Stadtteilservice „ffmtipptopp“ ist ein Betrieb der SFG – Servicegesellschaft für
Frankfurt und Grüngürtel gGmbH. „Ich bin gern hier“, bemerkt Larry Belt. Beim
Stadtteilservice ist der 46-Jährige zwar erst seit 1. April2019 beschäftigt, er
kennt den Betrieb aber trotzdem wie seine Westentasche. Es ist gewissermaßen
seine vierte Runde, in die er jetzt gestartet ist, sie bedeutet zugleich einen
Neubeginn, weil er jetzt als fest angestellter Mitarbeitereinen Zweijahresvertrag
mit Verlängerungsoption in der Tasche hat. Dreimal vorher war er bei
ffmtipptopp als Maßnahmeteilnehmer im Rahmeneiner Arbeitsgelegenheit (AGH)
eingesetzt, 2007, 2009 und 2013.
In diesen Ein-Euro-Jobs hat sich Belt durch Engagement ausgezeichnet und ist
dem Koordinationsleiter ffmtipptopp Ulrich Ernst positiv aufgefallen. Dieser gab
ihm jetzt die Chance auf einen regulären sv-pflichtigen Job, mit dem er seine
Langzeitarbeitslosigkeit beendet konnte. Das Arbeitsverhältniswird vom
Jobcenter nach § 16e SGB II gefördert. Das bedeutet einen Lohnkostenzuschuss
von 75 und dann 50 Prozent in den ersten beiden Jahren. Erst auf dieser
Förderbasis war eine Einstellung möglich, und man kann davonausgehen, dass
Larry Belt dann eine Verlängerung im Rahmen einer ungeförderten Beschäftigung
bekommt.
Die Aktivitäten
von SFG bzw. ffmtipptopp – der Stadtteilservice, die rollenden Hausmeister,
Naturnah und das Towercafé am alten Flugplatz in Bonames– sind in der
Stadtgesellschaft präsent, weil sie sichtbare Dienste für Stadtbild und
Stadtleben leisten und für Sauberkeit und Umweltschutzsorgen. Beim
Stadtteilservice sind 50 bis 60 Menschen täglich unterwegs, um Frankfurt
sauberer und schöner zu machen. Ihre Meldungen und Pickarbeiten führen zu
zusätzlichen Reinigungen, Aufräumarbeiten und Pflegemaßnahmen in den
Stadtteilen. Die rollenden Hausmeister erledigen als Task Force das, was in
Frankfurt schnell und unkompliziert in Ordnung gebracht werden muss. Sie
entfernen wilde Sperrmüllansammlungen, reinigen die Schaukästen der Ortsbeiräte
und führen Sonderaktionen durch, wie z. B.Plakat entfernungen und die Reinigung
der Außenbereiche vor und nach Großveranstaltungen in der Commerzbankarena.
„ffmnaturnah“ erledigt unterstützende Tätigkeiten im Landschafts- und
Naturschutz im Frankfurter Grüngürtel und in angrenzenden Naturräumen unter
fachlicher Anleitung und Qualifizierung.
Die Stelle von Larry Belt hat die SFG im Zusammenwirken mit dem
Arbeitgeber-Service des Jobcenters besetzt. Dabei war die langjährige
Zusammenarbeit mit Donald Federspiel hilfreich, der die Weichen gestellt und
das Team JobJump sowie die Leistungsabteilung des Jobcenters in die
erforderlichen Entscheidungen einbezogen hat. Auf diese Weise konnten auch eine
Reihe anderer Stellen mit Langzeitarbeitslosen besetzt werden – u. a. beim
Gewerbeverein Ost und in etlichen privatwirtschaftlichen Unternehmen. Damit ist
erst der Anfang für die erfolgreiche Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in
Frankfurt gemacht. Auch die SFG hat weitere Stellen zu besetzen, u. a. im
Towercafé.

Die Regelungen des Teilhabechancengesetzes im Überblick
Für zwei Personengruppen gelten unterschiedliche Fördermöglichkeiten:Lohnkostenzuschuss bis 100 % nach § 16i SGB II
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und
- in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, Erziehende und schwerbehinderte Menschen mindestens fünf Jahre.
- Sie waren in den letzten Jahren nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbstständig tätig.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Eine Befristung auf fünf Jahre ist möglich.
- Der Arbeitgeber stellt den geförderten Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in den ersten zwölf Monaten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching zeitweise frei.
- Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt das allgemeine Arbeitsrecht. Zur Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung oder Ausbildung hat der Arbeitnehmer ein Recht zur fristlosen Kündigung.
Dauer | Bis zu fünf Jahre |
Förderhöhe | 100 % im 1. und 2. Jahr |
90 % im 3. Jahr | |
80 % im 4. Jahr | |
70 % im 5. Jahr | |
Grundlage | Gesetzlicher Mindestlohn bzw. die tariflichen oder kirchlichen Vergütungssregelungen zuzüglich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. |
Lohnkostenzuschuss 75 % und 50 % nach § 16e SGB II
Nach § 16e SGB II kann die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:- Sie müssen seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sein.
- Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein.
- Der Arbeitgeber stellt den geförderten Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in den ersten sechs Monaten für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching zeitweise frei.
Förderdauer | bis zu zwei Jahre |
Förderhöhe | 75 Prozent im 1. Jahr |
50 Prozent im 2. Jahr |
|
Grundlage | Tariflohn oder ortsüblicher Lohn einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. |
Coaching
In beiden Förderangeboten ist ein beschäftigungsbegleitendes und stabilisierendes Coaching von sechs bzw. zwölf Monaten Dauer vorgesehen. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht bei beiden Förderangeboten nicht.Grundsätzlich gilt für die beiden Förderangebote von § 16i SGB II und § 16e SGB II die Nachrangigkeit: Wenn das Einstellungs- und Beschäftigungsziel auch mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) erreicht werden kann, tritt die Förderung nach § 16i SGB II und § 16e SGB II zurück.
Ansprechpartner:
für Anliegen zu § 16e SGB II und § 16i SGB IIJobcenter Frankfurt am Main
Arbeitgeber-Service
Emil-von-Behring-Straße 10
60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 597 68 242 und - 219
E-Mail jobcenter-frankfurt-am-main.AGS@jobcenter-ge.de