Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Die Entgeltsicherung soll Anreize schaffen, dass Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, auch eine geringer bezahlte neue Arbeit aufnehmen. Für die Dauer von zwei Jahren werden die finanziellen Einbußen teilweise ausgeglichen und die geringere Alterssicherung abgemildert.

Die Entgeltsicherung kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer
  1. das 50 Lebensjahr vollendet hat,
  2. arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist,
  3. die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer entlohnten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beendet oder vermeidet,
  4. noch für mindestens 120 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat,
  5. in der neuen Beschäftigung tariflich bzw. ortsüblich entlohnt wird,
  6. die Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt und
  7. die monatliche Differenz zwischen dem alten und dem neuen Entgelt mindestens 50 Euro netto beträgt.
Im ersten Beschäftigungsjahr werden 50 Prozent und im zweiten Beschäftigungsjahr 30 Prozent ausgeglichen. Darüber hinaus wird die geringere Alterssicherung durch Aufstockung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgemildert.