Eingliederungszuschuss – attraktiv für Arbeitgeber
Voraussetzungen – Förderdauer – Förderhöhe – Ansprechpartner
Der EGZ soll einen Ausgleich für anfängliche Minderleistungen des Arbeitnehmers schaffen. Nach deren Umfang richten sich die Dauer und die Höhe der Förderleistung, die dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer zufließt. EGZ erhalten Arbeitgeber nur dann,
- wenn sie den neuen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen und
- wenn eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden vertraglich vereinbart wird.
Der Eingliederungszuschuss beträgt maximal 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer liegt bei maximal zwölf Monaten. Für die Berechnung von EGZ wird das „berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt“ zugrunde gelegt. Dazu zählen
- die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelte sind, sowie
- der mit 20 Prozent pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Fall- und Berechnungsbeispiel
Ein Malerbetrieb möchte einen arbeitslosen 40-jährigen Malergesellen in Vollzeit einstellen, der berufliche Defizite aufweist und als Kunde der Rhein-Main Jobcenter GmbH im SGB-IIBereich geführt wird.Der ortsübliche tarifliche Stundenlohn im Rhein-Main-Gebiet beträgt für diese Tätigkeit 12,50 Euro (Lohngruppe II). Demnach beträgt das durchschnittliche Monatsentgelt 2.085,42 Euro. Nach der Einzelfallprüfung stimmt der Arbeitgeberservice JobMobil der Rhein-Main-Jobcenter GmbH einer Förderung von 50 Prozent für die maximale Dauer von zwölf Monaten zu.
| Bruttoarbeitsentgelt | 2.085,42 Euro |
| Anteil 20 % am Gesamtsozialversicherungsbeitrag | + 417,08 Euro |
| Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt | = 2.502,50 Euro |
| davon max. 50 Prozent | = 1.251,25 Euro |
| er Arbeitgeber bekommt einen monatlichen Zuschuss von 1.251,25 Euro | |
| für die Dauer von 12 Monaten | = 15.015,00 Euro |
Anträge können formlos erfolgen unter Angabe der Beschäftigungsdaten an folgende Adresse
JobMobil
Emil-von-Behring-Straße 10
60439 Frankfurt am Main
Fax 069 / 597 68 – 416
E-Mail: RMJ-Frankfurt-Main.Arbeitgeberleistungen@arge-sgb2.de RMJ-Frankfurt-Main.JobMobil@arge-sgb2.de
Ansprechpartner bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen
Jens Aschenbrenner
Tel. 069 / 597 68 – 745
Johannes Diel
Tel. 069 / 597 68 – 747
Ronny Susemichel
Tel. 069 / 597 68 – 743
Michael Schmidt
Tel. 069 / 597 68 – 740
JobMobil
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60439 Frankfurt am Main
Fax 069 / 597 68 – 416
E-Mail: RMJ-Frankfurt-Main.Arbeitgeberleistungen@arge-sgb2.de RMJ-Frankfurt-Main.JobMobil@arge-sgb2.de
Ansprechpartner bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen
Jens Aschenbrenner
Tel. 069 / 597 68 – 745
Johannes Diel
Tel. 069 / 597 68 – 747
Ronny Susemichel
Tel. 069 / 597 68 – 743
Michael Schmidt
Tel. 069 / 597 68 – 740

