Eingliederungszuschuss – attraktiv für Arbeitgeber

Voraussetzungen – Förderdauer – Förderhöhe – Ansprechpartner

geld
Die Rhein-Main Jobcenter GmbH (RMJ) fördert Arbeitgeber mit „Eingliederungszuschüssen“ (EGZ) bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern/-innen. Voraussetzung für diese attraktive Förderung: Die Vermittlung des neuen Arbeitnehmers muss „wegen in der Person liegender Umstände“ erschwert sein. Wenn diese Voraussetzung im jeweiligen Einzelfall gegeben ist, kann das RMJ Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten gewähren.

Der EGZ soll einen Ausgleich für anfängliche Minderleistungen des Arbeitnehmers schaffen. Nach deren Umfang richten sich die Dauer und die Höhe der Förderleistung, die dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer zufließt. EGZ erhalten Arbeitgeber nur dann,
  • wenn sie den neuen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen und
  • wenn eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden vertraglich vereinbart wird.
Wichtig: Bei einem mit EGZ geförderten Arbeitsplatz ist eine Nachbeschäftigungszeit in Höhe der Förderdauer zu realisieren. Nicht möglich ist die Gewährung von EGZ, wenn der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren schon einmal beim gleichen Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war. Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis während des Förderzeitraums oder einer Nachbeschäftigungszeit beendet wird. In begründeten Ausnahmefällen kann auf eine Rückzahlung verzichtet werden.

Der Eingliederungszuschuss beträgt maximal 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Die Förderdauer liegt bei maximal zwölf Monaten. Für die Berechnung von EGZ wird das „berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt“ zugrunde gelegt. Dazu zählen
  • die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelte sind, sowie
  • der mit 20 Prozent pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Weiter gehende besondere Fördermöglichkeiten bestehen bei der Einstellung von älteren Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sowie bei schwerbehinderten oder sonstig behinderten Menschen. Die Ansprechpartner bei JobMobil informieren interessierte Arbeitgeber dazu im Einzelfall.

Fall- und Berechnungsbeispiel

Ein Malerbetrieb möchte einen arbeitslosen 40-jährigen Malergesellen in Vollzeit einstellen, der berufliche Defizite aufweist und als Kunde der Rhein-Main Jobcenter GmbH im SGB-IIBereich geführt wird.

Der ortsübliche tarifliche Stundenlohn im Rhein-Main-Gebiet beträgt für diese Tätigkeit 12,50 Euro (Lohngruppe II). Demnach beträgt das durchschnittliche Monatsentgelt 2.085,42 Euro. Nach der Einzelfallprüfung stimmt der Arbeitgeberservice JobMobil der Rhein-Main-Jobcenter GmbH einer Förderung von 50 Prozent für die maximale Dauer von zwölf Monaten zu.
Bruttoarbeitsentgelt 2.085,42 Euro
Anteil 20 % am Gesamtsozialversicherungsbeitrag + 417,08 Euro
Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt = 2.502,50 Euro
davon max. 50 Prozent = 1.251,25 Euro
er Arbeitgeber bekommt einen monatlichen Zuschuss von 1.251,25 Euro  
für die Dauer von 12 Monaten = 15.015,00 Euro
Anträge können formlos erfolgen unter Angabe der Beschäftigungsdaten an folgende Adresse

JobMobil
Emil-von-Behring-Straße 10
60439 Frankfurt am Main
Fax 069 / 597 68 – 416
E-Mail: RMJ-Frankfurt-Main.Arbeitgeberleistungen@arge-sgb2.de RMJ-Frankfurt-Main.JobMobil@arge-sgb2.de

Ansprechpartner bei der Gewährung von Eingliederungszuschüssen
Jens Aschenbrenner
Tel. 069 / 597 68 – 745

Johannes Diel
Tel. 069 / 597 68 – 747

Ronny Susemichel
Tel. 069 / 597 68 – 743

Michael Schmidt
Tel. 069 / 597 68 – 740